Information zur Transparenzverordnung

Im Mittelpunkt der Beratung steht die Absicherung der Risiken der Kunden unter Berücksichtigung ihrer individuellen Bedürfnisse.
Hierbei werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der jeweiligen Risikoträger (Versicherungsunternehmen) auf Grund der aktuell nur beschränkt zur Verfügung gestellten Informationen der Risikoträger nicht standardmäßig berücksichtigt.
Auf besonderen Wunsch des Kunden kann eine Beratung auf Grundlage der vom jeweiligen Risikoträger zur Verfügung gestellten Informationen erfolgen.
Für die Richtigkeit der Informationen ist alleine der Risikoträger verantwortlich.
Nachhaltigkeitsrisiken von Versicherungsanlageprodukten haben keinerlei Einfluss auf die Höhe der Vergütung für deren Vermittlung.